Gerichtsdolmetscher

Der Gerichtsdolmetscher (eigentlich „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“) ist ein Dolmetscher und Übersetzer, der insbesondere den Gerichten und Behörden zur Verfügung steht und über dementsprechende spezifische Kenntnisse verfügt. Im außerbehördlichen Bereich ist der Gerichtsdolmetscher auch für Firmen und Privatpersonen tätig, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen usw. Die von dem Gerichtsdolmetscher angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig. Somit haftet er auch für deren Richtigkeit.

Die Tätigkeit der österreichischen Gerichtsdolmetscher wird geregelt durch das „Bundesgesetz vom 19. Feber 1975, BGBl 137, idF BGBl 168/98, I. Teil, über den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher“. Weiters gilt für die Beglaubigung von Übersetzungen auch noch das „Kaiserliche Patent vom 9. August 1854, RGBl 208, über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen“.

Das Übersetzungsbüro Connect-Sprachenservice GmbH verfügt über ein breites Netzwerk von Gerichtsdolmetschern, nicht nur in Österreich, sondern auch in Belgien, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Kroatien.
Gratis Angebot
  • Angebot einholen
  • Holen Sie sich kostenlos und völlig unverbindlich ein Angebot für Ihren Übersetzungsauftrag.

Schwerpunkte
EN 15038 zertifiziert

         
  • Nach dem Language Industry Certification System (LICS) gemäß EN 15038 zertifizierte Übersetzungen