Preise Dolmetschaufträge


Die Preise für Dolmetschaufträge setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen

     a.   Die Dolmetscher

Dolmetscheinsätze werden nach Zeit verrechnet. Die Halbtagessätze (bis zu vier Stunden), Ganztagessätze (bis zu acht Stunden) und die Sätze für zusätzliche Stunden variieren nach Sprachenkombination und nach Art des Dolmetschens. Simultandolmetscher sind in der Regel teurer als Konsekutivdolmetscher.

     b.   An- und Abreise

Die Fahrtkosten sind pro Dolmetscher in der Höhe einer Bahnkarte 2. Klasse bzw. in Form eines Kilometergeldes zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen vom Kunden zu ersetzen. Wenn die An- und Abreise 1 Tag vor/nach der Veranstaltung angetreten werden muss, wird für die Fahrzeit jeweils ein Halbtagessatz in Rechnung gestellt.

Damit für den Kunden keine bzw. nur geringe Kosten anfallen, bemühen wir uns selbstverständlich, den Auftrag von Dolmetschern, die in der Nähe des Veranstaltungsortes wohnen, durchführen zu lassen. Wir verfügen auch in verschiedenen Ländern Europas über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Dolmetschern, sodass die An- und Abreisekosten auch bei Dolmetscheinsätzen im Ausland gering gehalten werden können.

     c.   Unterkunft, Verpflegung etc.

Alle Spesen (Hotels, Transfers, Unterkunft, etc.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Weiters können auch Tagesdiäten in Rechnung gestellt werden.

     d.   Technische Ausstattung

Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation der technischen Ausstattung. Der Preis für die Konferenztechnik hängt von der Beschaffenheit und Ausstattung des Raumes ab. Die genannten Preise gelten daher als unverbindliche Richtlinie. Ein endgültiges Angebot ist erst möglich, nachdem uns detaillierte Angaben (Raumplan, Fotos, Info zur Beschallung etc.) zum Raum, in dem die Konferenz abgehalten wird, vorliegen bzw. eine Besichtigung des Raumes erfolgt ist. Stornierungen müssen 72 Stunden vor Mietbeginn schriftlich bekannt gegeben werden, anderenfalls wird der volle Mietpreis verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich die gemietete Ware vollständig, unversehrt und termingerecht zu retournieren und haftet für allfällige Schäden und Verluste.

     e.   Aufnahmen

Für Tonband- bzw. Videoaufnahmen der Dolmetschung wird pro Person ein Halbtagstarif zusätzlich in Rechnung gestellt.


Bei Kurzeinsätzen (z.B. Dolmetschung bei der Unterschreibung eines Vertrags beim Notar und beim Anwalt) kommt eine Mindestpauschale zum Tragen, mit der alle Komponenten abgegolten werden.

Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen oder Änderungswünsche während der Aufträge häufig nur gegen Mehrkosten oder gar nicht mehr berücksichtigt werden können. Planen Sie daher den Einsatz von Dolmetschern möglichst genau.

Im Falle einer Stornierung der Bestellung kommen folgende Stornogebühren zum Tragen: 4-2 Wochen vor Konferenzbeginn: 50% der Auftragssumme; weniger als 2 Wochen vor Konferenzbeginn: 75% der Auftragssumme; weniger als 3 Tage vor Konferenzbeginn: 100% der Auftragssumme

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Schwerpunkte
EN 15038 zertifiziert

         
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