ÜBERSETZUNGS-ABC
Ausgangssprache
Ausgangstext
Aussprache
Beglaubigte Übersetzung
CAT-Tool
Computerunterstütztes Übersetzen
Dialekt
Dolmetschen
Dolmetschtechnik
Editing
EN 15038
Fachliche Prüfung
Fahnenkorrektur
Fachübersetzung
Flüsterdolmetschen
Gebärdesprachdolmetschen
Gerichtsdolmetscher
Grammatik
Indogermanische Sprachen
ISO 639-1
Konferenztechnik
Konsekutivdolmetschen
Korrektor
Korrektorat
Korrekturlesen
Layouten
Lektor
Lektorat
LICS
Locale
Lokalisierung
Orthographie
Simultandolmetschen
Sprachcoaching
Sprachdienstleister
Technical Writing
Terminologiedatenbank
Trados
Transkription
Übersetzen
Übersetzer
Übersetzungsbüro
Übersetzungsdienstleister
Voice-over
Zertifizierter Übersetzer
Zielsprache
Zieltext
ALLGEMEINES
Nach EN 15038 zertifizierte Übersetzungen
Die Übersetzungsdienstleistungen des Übersetzungsbüros Connect-Sprachenservice
GmbH in Wien sind nach dem Language Industry Certification System (LICS) gemäß der
europäischen Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen EN 15038
zertifiziert. Somit gehören wir zu jener Gruppe von Übersetzungsbüros in
Europa, die nach dieser am 13. April 2006 vom Europäischen Komitee für Normung
(CEN) angenommenen Norm arbeiten.
Eine Kopie des Zertifikats
finden Sie
hier.
Vorteile der Zertifizierung für unsere Kunden
Vorteile der Zertifizierung für unsere Kunden
- klare Leistungsvereinbarungen
-
sichergestellte Rückverfolgbarkeit
- ausgezeichnete technische und administrative Vorbereitung jedes einzelnen Übersetzungsprojektes
- nachvollziehbares Qualitätsmanagementsystem und Projektmanagement
- transparente und lückenlose Dokumentation des gesamten Verlaufs von Übersetzungsprojekten von der Anfragebearbeitung bis zum Projektabschluss
-
Qualitätssicherung
- gleichbleibend hohe Qualität der Übersetzungen durch die Einhaltung strenger Qualifikationskriterien bei der Auswahl der Übersetzer und Korrektoren (Ausbildung, Erfahrung, ständige Weiterbildung, sprachliche und textliche Kompetenz, kulturelle Kompetenz etc.)
- konsequente Einhaltung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips: jedes Übersetzungsprojekt wird durch kompetente Korrektoren sprachlich und inhaltlich überprüft
- Einsatz modernster Technologien und Verfahren
- nachhaltige Verbesserung unserer Dienstleistungen durch kontinuierliche Evaluierung (alle zwei Jahre werden unsere Übersetzungsdienstleistungen einem neuen Audit unterzogen)
-
Laut Norm
müssen die Übersetzer über folgende Kompetenzen verfügen
- Übersetzerische Kompetenz: Die übersetzerische Kompetenz besteht in der Fähigkeit, Texte auf dem erforderlichen Niveau (...) zu übersetzen. Dazu gehören die Einschätzung der Problematik des Textverständnisses und der Texterstellung sowie die Fähigkeit, den Zieltext nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsdienstleister (...) zu erstellen und die Ergebnisse rechtfertigen zu können.
- Sprachliche und textliche Kompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache: Die sprachliche und textliche Kompetenz sind die Fähigkeit, die Ausgangssprache zu verstehen und die Zielsprache zu beherrschen. Textliche Kompetenz erfordert die Kenntnis von Textsortenkonventionen für eine möglichst große Bandbreite an allgemeinsprachlichen und Fachtexten sowie die Fähigkeit, dieses Wissen bei der Erstellung von Texten anzuwenden.
- Recherchierkompetenz, Informationsgewinnung und -verarbeitung: Recherchierkompetenz ist die Fähigkeit, effizient sprachliches und fachliches Zusatzwissen zu erwerben, das für das Verständnis des Ausgangstextes und das Erstellen des Zieltextes erforderlich ist. Recherchierkompetenz erfordert auch Erfahrung beim Einsatz von Recherche-Tools sowie die Fähigkeit, passende Strategien für den effizienten Einsatz verfügbarer Informationsquellen zu entwickeln.
- Kulturelle Kompetenz: Kulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, Informationen über das Locale, Verhaltensmuster und Wertesysteme einzusetzen, die für die Ausgangs- und die Zielkultur charakteristisch sind.
- Fachliche Kompetenz: Fachliche Kompetenz umfasst Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die professionelle Vorbereitung und Anfertigung von Übersetzungen erforderlich sind. Dazu gehört auch der Umgang mit technischen Ressourcen (...)
-
Die
Übersetzer müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen
erfüllen
- eine formale höhere Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss)
- eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung
- mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung
- Die Korrektoren müssen über dieselben Kompetenzen wie die Übersetzer verfügen und darüber hinaus Übersetzungserfahrung in den relevanten Themenbereichen haben.
- Fachliche Prüfer müssen das erforderliche Fachwissen in der Zielsprache aufweisen.
- Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass die geforderte berufliche Kompetenz kontinuierlich gepflegt und aktualisiert wird.
- allgemeine Informationen: http://www.fask.uni-mainz.de/user/hagemann/Arevalillo_en-15038.html
- der vollständige Text der EN 15038 "Übersetzungs-Dienstleistungen - Dienstleistungsanforderungen" ist im Webshop des Österreichischen Normungsinstitutes erhältlich: http://tinyurl.com/tq8j6
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EN 15038 zertifiziert

